Die sozialrechtliche Entwicklung in Österreich, die 1956 mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ihren Anfang genommen hat, führte aufgrund der verschiedenartigen Anforderungen in der Arbeitswelt zu Regelungen und Begriffen, die im Einzelfall sehr komplex sein können.
Das Gehalt/der Lohn, den ein Dienstnehmer direkt erhält, erhöht sich praktisch um das Doppelte, wenn die Lohnnebenkosten, das sind Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, hinzukommen. Aber auch Anteile für den Familienlastenausgleichsfonds, für den Insolvenzentgeltfonds, Kammerbeiträge für Dienstnehmer und Unternehmer, gesetzliche Abfertigungsansprüche, Kommunalsteuer und U-Bahn-Steuer werden über die Lohnverrechnung mit prozentual errechneten Beträgen auf Basis des Bruttolohnes/-gehaltes kalkuliert und abgeführt. 
Aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen können Arbeitsbeziehungen zu Mitarbeitern in bestimmten Fällen auch über Freie Dienstverträge oder Werkverträge geregelt werden.
Weitere Informationen zum Thema Arbeit und Soziales finden Sie bei der Wirtschaftskammer, dem Sozialministerium oder in speziellen Foren.